Verhinderungs- und Urlaubspflege – Eine kleine Auszeit für pflegende Angehörige

„Wie wird die Pflege meines Angehörigen gewährleistet, wenn ich krank bin oder eine kleine Auszeit brauche?“

„Kann ich die Pflege meiner Mutter / meines Vaters / meines Kindes guten Gewissens in die Hände Anderer – Fremder – geben?“

Mit diesen und weiteren Fragen sehen sich pflegende Angehörige häufig konfrontiert. Für Viele ist die Pflege ihrer Liebsten selbstverständlich. Es kommt für sie nicht in Frage diese Pflege in die Hände eines anderen zu geben, nur weil sie z. B. in Urlaub fahren oder abends mal ins Kino möchten. Für den Fall, dass der pflegende Angehörige selbst erkrankt und die Pflege nicht mehr übernehmen kann, gibt es häufig keine vorab-Lösung.

 

Wir bei Marcelas Pflegedienst wissen, dass es viel Geduld und Kraft erfordert einen Menschen zu pflegen und regelmäßig für ihn da zu sein. Bei einigen kann dies zu starken physischen und psychischen Belastungen führen.

 

Deshalb haben wir unser Leistungsangebot um die Verhinderungs- und Urlaubspflege erweitert. Damit möchten wir pflegende Angehörige unterstützen sich guten Gewissens mal eine Auszeit zu gönnen und ihnen die Sorge um ihre Angehörigen nehmen, wenn sie kurzfristig verhindert sind.

 

Förderung durch Pflegekasse


Die Verhinderungs- und Urlaubspflege wird durch die Pflegekasse finanziell unterstützt. Dem Pflegebedürftigen stehen bis zu 1.550 Euro für die Inanspruchnahme einer Ersatz-Pflegeperson zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Bei einer professionellen Ersatzpflegekraft (z. B. durch Marcelas Pflegedienst) werden die Kosten für längstens vier Wochen im Jahr übernommen.

 

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, dass die Ersatzpflege durch weitere Angehörige übernommen wird. In diesem Fall steht dem Angehörigen das Pflegegeld entsprechend der festgestellten Pflegestufe zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Informationen.

 

Urlaubs- und Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.