Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder sich mal eine Auszeit gönnen wollen, steht dem Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversichung eine Ersatzpflege zu. Der Betrag, der für die Bezahlung der Ersatzpflegeperson von der Pflegekasse übernommen wird, variiert mit dem Verwandschaftsgrad.
Wird die Ersatzpflege durch eine professionelle Ersatzpflegekraft (z. B. Marcelas Pflegedienst) oder Freunde / Bekannte übernommen, werden die Kosten auf Nachweis durch eine Quittung bis zu einem Betrag von 1.612 Euro für längstens sechs Wochen (42 Tage) im Jahr übernommen. Das Pflegegeld wird in diesem Zeitraum um 50% gekürzt.
Wird die Ersatzpflege von Angehörigen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum II. Grad verwandt (z. B. Eltern, Kinder, Enkel) oder verschwägert (z. B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder) sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft (z. B. Lebensgefährte) leben, übernommen, so erhalten diese Pflegegeld entsprechend der festgestellten Pflegestufe. Auf Nachweis können auch notwendige höhere Kosten bis zu 1.612 Euro inkl. Pflegegeld im Kalenderjahr übernommen werden (z. B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten).
Weiterhin ist eine "studenweise Verhinderungspflege" mit einer ersatzweise Pflegezeit von weniger als 8 Stunden möglich. In diesem Fall wir das Pflegegeld nicht gekürzt und es erfolgt auch keine Anrechnung auf die Höchstdauer.
Kurzzeitpflege
Weitere Alternativen zur Erholung bzw. Entlastung der Pflegenden sind die teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege. Bei der Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige stationär für einen maximalen Zeitraum im Jahr von 8 Wochen betreut werden, wenn der Pflegende zu dieser Zeit verhindert ist und die Pflege nicht leisten kann. Dabei geht die Tages- bzw. Nachtpflege vor, sodass in Einzelfällen geprüft wird, ob Tages- bzw. Nachtpflege für den Pflegebedürftigen nicht ausreichend wäre, bevor eine Kurzzeitpflege genehmigt wird.
Die Kurzzeitpflege wird durch die Pflegekasse für alle Pflegebedürftigen inkl. Pflegestufe Null bis zu einem Betrag von 1.612 EUR übernommen.
Marcelas Pflegedienst unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einer stationäre Pflege für Kurzzeitpflege bzw. für Tages- und Nachtpflege.
Kombinationsleistungen zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Mit der Pflegereform 2015 ist es möglich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Leistungen zu kombinieren. Dabei kann die Verhinderungspflege um 50% der Kurzzeitpflege (806 EUR) erhöht werden auf 2.418 EUR, wenn noch keine Kurzzeitpflegeleistungen in Anspruch genommen wurde. Die Kurzzeitpflege kann wiederum um 100% der Verhinderungspflegeleistungen (1.612 EUR) aufgestockt und damit auf 3.224 EUR verdoppelt werden.
Beantragung
Alle Leistungen zur Ersatzpflege müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.